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Wir sind berechtigt Wartungen, Inspektionen oder Generalüberholungen an Aerzener Produkten in kerntechnischen Anlagen durchzuführen.
Unsere Servicemitarbeiter sind im Besitz eines Strahlenpasses und unterliegen der ständigen Kontrolle unseres externen Strahlenschutzbeauftragten.
Eine Eignungsbestätigung zur Qualitätssicherung gemäß Regel KTA 1401 sowie die Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 15 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) liegen vor.